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   FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 493/06   

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https://dejure.org/2009,29400
FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 493/06 (https://dejure.org/2009,29400)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.11.2009 - 6 K 493/06 (https://dejure.org/2009,29400)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. November 2009 - 6 K 493/06 (https://dejure.org/2009,29400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verbindlichkeiten des Veräußerers sog. Schrottimmobilien wegen Rückgewähransprüchen aus unwirksamen Treuhandverträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährte Ansprüche auf Rückabwicklung von Verträgen wegen Verstoßes gegen das RBerG dürfen auch nicht mehr passiviert werden; Unwirksamkeit von Treuhändervollmachten wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1 RBerG

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuer - Bilanzberichtigung aufgrund Rechtsprechungsänderung - Keine Rückstellung für verjährte Rückgewährverpflichtung aus Beratungsverträgen wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz bei sog. Schrottimmobilien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 493/06
    Aus der Rechtsprechung des BGH folgt, dass die Ansprüche auf Rückabwicklung von Verträgen wegen Verstoßes gegen das RBerG seit der zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform der Regelverjährung von drei Jahren unterliegen (vgl. z.B. BGH-Urteil vom 23. September 2008 XI ZR 262/07).

    Den Beginn der Verjährungsfrist legt die Zivilrechtsprechung auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung des letzten der drei Urteile in der NJW Heft 1/2002 auf den 2. Januar 2002 fest (vgl. BGH Urteil vom 23. September 2008 XI ZR 262/07 unter II. 1. (a) (2) der Gründe).

    Hierbei hat der Senat zugunsten der Klägerin unterstellt, dass die subjektiven Voraussetzungen für die dreijährige Verjährung, so wie es der BGH in seinem Urteil vom 23. September 2008 XI ZR 262/07 postuliert hat, erst im Lauf des Jahres 2005 erfüllt worden sind.

  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 282/05

    Verstoß eines im Rahmen eines Immobilienfonds-Kapitalanlagemodells

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 493/06
    Entgegen der Auffassung des Finanzministeriums Baden-Württemberg in seiner Stellungnahme vom 5. Juni 2009 könnten die Grundsätze des BGH-Urteils vom 1. Februar 2007 III ZR 282/05 nicht angewandt werden, weil es sich um eine mit dem vorliegenden Streitfall nicht vergleichbare Konstellation handle.

    Den - tatsächlichen oder vermeintlichen - Bereicherungsansprüchen von Erwerbern steht ein zivilrechtlicher Gegenanspruch der Klägerin in gleicher Höhe wegen unzulässiger Rechtsausübung, Fehlen und Wegfall der Geschäftsgrundlage, Verwirkung gegenüber (vgl. etwa BGH Urteile vom 1. Februar 2007 III ZR 281/05 und III ZR 282/05 und III ZR 126/06): Der Sachverhalt, der streitig werden könnte, ist längst abgeschlossen - hier: in den Jahren 1994 bis 1998 -.

  • BGH, 22.02.2005 - XI ZR 41/04

    Erlaubnisbedürftigkeit rechtsberatender Tätigkeit einer GmbH

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 493/06
    So betreffe das seitens der Klägerin zitierte Urteil des BGH vom 22. Februar 2005 XI ZR 41/04 eine nicht vergleichbare Sachverhaltskonstellation.

    Die Klägerin übersehe, dass es sich bei dem von ihr zitierten Urteil des BGH vom 22. Februar 2005 XI ZR 41/04 lediglich um die Fortführung der Rechtsprechung des BGH aus dem Jahre 2000 - Urteil vom 28. September 2000 IX ZR 279/99 - handele.

  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 62/85

    Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 493/06
    Unter Nichtbeachtung des Urteils des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 22. November 1988 VIII R 62/85, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1989, 359, habe der Senat die ungewissen und gewissen Verbindlichkeiten vermengt mit der Frage der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme.

    Der Hinweis der Klägerin zum Beleg ihrer Rechtsauffassung auf das Urteil des BFH vom 22. November 1988 VIII R 62/85, BStBl II 1989, 359, gehe fehl, weil zum einen der Sachverhalt nicht vergleichbar sei und zum anderen die Klägerin die dort niedergelegten Grundsätze unzutreffend interpretiere.

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 493/06
    Die Klägerin übersehe, dass es sich bei dem von ihr zitierten Urteil des BGH vom 22. Februar 2005 XI ZR 41/04 lediglich um die Fortführung der Rechtsprechung des BGH aus dem Jahre 2000 - Urteil vom 28. September 2000 IX ZR 279/99 - handele.

    Wie die Klägerin zu Recht ausführt, hat der BGH in drei Entscheidungen - Urteil vom 28. September 2000 IX ZR 279/99, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2001, 70, vom 18. September 2001 XI ZR 321/00, NJW 2001, 3774, sowie vom 11. Oktober 2001 III ZR 182/00, NJW 2002, 66 - die Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Treuhändervollmachten wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG begründet.

  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 281/05

    Verstoß eines im Rahmen eines Immobilienfonds-Kapitalanlagemodells

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 493/06
    Den - tatsächlichen oder vermeintlichen - Bereicherungsansprüchen von Erwerbern steht ein zivilrechtlicher Gegenanspruch der Klägerin in gleicher Höhe wegen unzulässiger Rechtsausübung, Fehlen und Wegfall der Geschäftsgrundlage, Verwirkung gegenüber (vgl. etwa BGH Urteile vom 1. Februar 2007 III ZR 281/05 und III ZR 282/05 und III ZR 126/06): Der Sachverhalt, der streitig werden könnte, ist längst abgeschlossen - hier: in den Jahren 1994 bis 1998 -.
  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 126/06

    Rückerstattung ärztlicher Honorare wegen Verstoßes gegen die

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 493/06
    Den - tatsächlichen oder vermeintlichen - Bereicherungsansprüchen von Erwerbern steht ein zivilrechtlicher Gegenanspruch der Klägerin in gleicher Höhe wegen unzulässiger Rechtsausübung, Fehlen und Wegfall der Geschäftsgrundlage, Verwirkung gegenüber (vgl. etwa BGH Urteile vom 1. Februar 2007 III ZR 281/05 und III ZR 282/05 und III ZR 126/06): Der Sachverhalt, der streitig werden könnte, ist längst abgeschlossen - hier: in den Jahren 1994 bis 1998 -.
  • OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 1/07

    Wann ist von grob fahrlässiger Unkenntnis eines Anlegers vom Bestehen seines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 493/06
    Selbst wenn man jetzt noch weiter berücksichtigt (so die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH), dass die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB - Kenntnis von den anspruchbegründeten Tatsachen - erst zu einem späteren Zeitpunkt dem Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs bekannt geworden sind und somit der Beginn der Verjährung gehemmt gewesen ist, so ist der erkennende Senat doch der Auffassung, dass Anlegerkreisen die Unwirksamkeit der Darlehens- und sonstigen Verträge durch die Berichterstattung über die Rechtsprechungsänderung und über die sog. Schrottimmobilien in den Printmedien wie Tageszeitung und Zeitschriften wie z. B. "Capital" oder im Fernsehen sehr bald bekannt geworden ist (vgl. auch OLG Karlsruhe Urteil vom 17. April 2007 17 U 1/07).
  • BGH, 27.06.2008 - V ZR 83/07

    Erfüllung der Kaufpreisschuld des Käufers durch finanzierende Bank

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 493/06
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz greift allerdings dann, wenn der Treuhänder oder der von ihm eingeschaltete Geschäftsbesorger bei Abschluss des Vertrages eine Ausfertigung der erteilten Vollmacht bei der Beurkundung oder dem Abschluss des Vertrages vorgelegt haben sollte (Vollmacht nach Rechtsscheinsgrundsätzen; ständige Rechtsprechung des BGH, Nachweise u.a. in dem Urteil vom 27. Juni 2008 V ZR 83/07).
  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06

    Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 493/06
    Die Folgen diese Verstoßes sind nach der ständigen Rechtsprechung des BGH die unheilbare Nichtigkeit der Verträge (Nachweise der Rechtsprechung u.a. im Urteil vom 26. Februar 2008 XI ZR 74/06 und im Urteil vom 16. September 2008 XI ZR 387/06).
  • BGH, 21.06.2005 - XI ZR 88/04

    Zurechnung von Rechtshandlungen eines Gschäftsbesorgers; Anwendbarkeit der

  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte

  • BFH, 05.06.2007 - I R 47/06

    Bilanzberichtigung nur bei Fehlern, die der Unternehmer bei Aufstellung der

  • BGH, 29.07.2008 - XI ZR 387/06

    Verstoß der einem Vertreter erteilten Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • BFH, 15.02.2000 - X B 121/99

    Wegfall der Passivierungspflicht für Verbindlichkeiten; Hinweispflicht des

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